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NOTRUF
Die Inanspruchnahme
des Notdienstes ist nur zulässig bei Havarien bzw. zur Beseitigung
von Störungen an Gas- und Elektroanlagen, Wasserleitungen,
Abwasserleitungen und Heizungsanlagen, die eine Gefährdung
und Schäden in der Wohnung bzw. am Bauwerk verursachen und
deren Behebung keinen Aufschub duldet.
Zum Beispiel:
- Gasgeruch
- Rohrbrüche
- Heizungsausfälle
- Beseitigung von Verstopfungen an Abwasserleitungen, wenn mehrere
Haushalte betroffen sind
- Elektroenergieausfälle in der gesamten Wohnung

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