NOTRUF


Die Inanspruchnahme des Notdienstes ist nur zulässig bei Havarien bzw. zur Beseitigung von Störungen an Gas- und Elektroanlagen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen und Heizungsanlagen, die eine Gefährdung und Schäden in der Wohnung bzw. am Bauwerk verursachen und deren Behebung keinen Aufschub duldet.

Zum Beispiel:

- Gasgeruch
- Rohrbrüche
- Heizungsausfälle
- Beseitigung von Verstopfungen an Abwasserleitungen, wenn mehrere Haushalte betroffen sind
- Elektroenergieausfälle in der gesamten Wohnung

 

 

 

 

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